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AG AtomErbe Neckarwestheim: Presse-Mitteilung 22.2.2016: Baugenehmigungen für Atommüllanlagen wurden ohne Umweltverträglichkeitsprüfung erteilt

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Zumeldung zur EnBW-Pressemitteilung vom 22.02.2016 

Die Arbeitsgemeinschaft AtomErbe Neckarwestheim weist darauf hin, dass die EnBW zwar die Baugenehmigungen für Reststoffbearbeitungszentrum (RBZ) und Standortabfalllager (SAL) auf dem Gelände des Atomkraftwerks Neckarwestheim erhalten hat, aber nicht die atomrechtliche Betriebsgenehmigung. Der Umstand, dass in der PM des EnBW auf S. 2 die Anträge für Bau- und Betriebsgenehmigung in einem Atemzug genannt werden, während bei der Meldung über die Erteilung der Baugenehmigungen von den Betriebsgenehmigungen nicht die Rede ist, erweckt hier möglicherweise einen falschen Eindruck.

Gravierender ist aus Sicht der AG AtomErbe Neckarwestheim die Behauptung, die Auswirkungen von RBZ und SAL auf die Umwelt seien umfangreich geprüft worden. Genau dies wäre Aufgabe einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Eine UVP wurde aber weder für das RBZ noch für das SAL durchgeführt. Das Gutachten des Öko-Instituts diente nur dazu, im Rahmen einer Vorprüfung darzustellen, dass eine UVP nicht erforderlich sei.

„Eine UVP ist schon für einen größeren Schweinestall oder für ein Biomasse-Heizkraftwerk ab 50 MW zwingend vorgeschrieben – völlig zu Recht“, erläutert BUND-Regionalgeschäftsführer G. May-Stürmer, „dass zwei Anlagen, in denen die radioaktiven Hinterlassenschaften eines Atomkraftwerks zerlegt, behandelt und gelagert werden, ohne UVP genehmigt werden können, ist niemand zu vermitteln.“

Die AG AtomErbe weist darauf hin, dass für RBZ und SAL nach den bisherigen Informationen der EnBW ebenso viel radioaktive Stoffe freigesetzt werden dürfen wie vorher beim Betrieb von GKN Block 1. Die Mitteilung der EnBW, dass nach der Reststoffbearbeitung voraussichtlich nur noch etwa 1 Prozent der gesamten Abbaumasse als radioaktiver Abfall einzustufen sein wird und dass sich durch die Reststoffbearbeitung der Anteil der Reststoffe erhöht, die wieder dem Wertstoffkreislauf zugeführt werden können, lässt bei der AG Atomerbe die Alarmglocken schrillen. „Stoffe, deren radioaktive Belastung unter den Grenzwerten der Strahlenschutzverordnung liegt, sind zwar juristisch kein Atommüll mehr, aber physikalisch bleiben sie radioaktiv“, kritisiert May-Stürmer, „diese Stoffe gehören nicht in den Wertstoffkreislauf, sondern separat gelagert“.

AG AtomErbe Neckarwestheim: Presse-Mitteilung 26.6.2015: Bürgerinitiativen fordern ein Ende der Atommüllproduktion

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Atommüllbericht Baden-Württemberg: ein „Weiter so“ darf es nicht geben.

Baden-Württemberg ist Spitzenreiter beim mittel- und schwachradioaktiven Atommüll – und beim hochradioaktiven sieht es kaum besser aus. Das findet sich im Bericht über das Atomare Erbe Baden-Württembergs, den das Stuttgarter Umweltministerium am 24.6.15 unter dem Titel "Entsorgungsbericht" veröffentlichte. Damit folgt das Ministerium dem Vorbild der Antiatom-Bewegung mit deren kontinuierlich fortgeschriebenen "Atommuellreport.de" und geht anderen Bundesländern voran. Leider bleibt das Ministerium auf halber Strecke stehen, meint Dr. J. Schmid von der Arbeitsgemeinschaft AtomErbe Neckarwestheim, denn „zwischen Zahlen und wertvollen Informationen wird der Bericht immer dort plötzlich einsilbig, wo es um die Kernprobleme geht. Schon der Begriff ‚Entsorgung’ ist falsch. Radioaktivität lässt sich nicht abschalten und nicht entsorgen“.

„Sorgenbericht wäre der richtige Titel,“ ergänzt H. Würth vom Aktionsbündnis Castor-Widerstand Neckarwestheim, „denn jede Seite des Berichts zeigt, dass hier in wenigen Jahren eine unverantwortliche Last für 40.000 Generationen geschaffen wurde. Mit jedem Tag Weiterbetrieb der AKWs wird der Atommüllberg größer.“

Die in der AG AtomErbe Neckarwestheim zusammenarbeitenden Bürgerinitiativen fordern die sofortige Abschaltung aller Atomkraftwerke. J. Hellgardt vom BUND Regionalverband Heilbronn-Franken erläutert diese Forderung: „Wie ein Buchhalter rechnet das Ministerium hoch, wie viel Atommüll in den nächsten 8 Jahren noch hinzu kommen wird. Seinen Auftrag, Mensch und Umwelt zu schützen, kommt es aber nur nach, wenn dieser Müll erst gar nicht entstehen darf“.

„Die Hauptprobleme des Atommülls müssen klar genannt werden. Dazu gehören ‘Freimessen’ und ‘Herausgabe’, das unlösbare Langzeitrisiko des Atommülls, die Rostfässer, und die Rechtsmängel der Zwischenlager-Genehmigungen. Auch dass die ‘Zwischenlager’ und die Castoren um Jahrzehnte länger gebraucht werden als es ihr Material aushalten wird, und dass das Lager Schacht Konrad völlig untauglich ist,“ umreißt F. Wagner vom Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn die wichtigsten Lücken des Berichts. „Die behauptete Transparenz fällt in sich zusammen, wenn man den Bericht mit dem 2014 entdeckten internen Arbeitspapier vergleicht. Gerade was intern klar an Problemen benannt wurde, wird im öffentlichen Bericht geschickt vernebelt.“

S. Mende-Lechler von der Bürgerinitiative Antiatom Ludwigsburg fasst zusammen: „Dieser Atommüll-Bericht ist ein wichtiger Schritt, dem aber weitere folgen müssen. Den Glauben an die technische Lösbarkeit des Atommüllproblems teilen wir in der AG AtomErbe Neckarwestheim nicht. Unsere Sorge ist: Mensch und Natur werden unter dem atomaren Nachlass leiden. Weiterbetrieb der AKWs und faule Kompromisse müssen deshalb sofort beendet werden.“

AG AtomErbe Neckarwestheim: Presse-Mitteilung 16.6.2015: Das unfaire Verfahren stoppen! Neubeginn erst nach Nacharbeit durch das Umweltministerium!

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AKW-Abriss über die Köpfe der Bürger hinweg

Ein Lehrstück in Sachen Demokratie und Bürgerrechte gab es heute in Neckarwestheim mit einem starken Kontrast:

Drinnen in der Reblandhalle versucht das Umweltministerium im nichtöffentlichen Erörterungstermin, das Kapitel Bürgerbeteiligung ein für alle Mal schnell hinter sich zu bringen. Die wenigen Einwender, die ihre schriftlichen Einwendungen trotz vorherigem Dämpfer vom Ministerium doch noch mündlich vertiefen wollen, erleben eine Enttäuschung nach der anderen: keine zusätzlichen Infos, Verharmlosung von Radioaktivität, Ausblendungen von Kernbereichen des Abrisses, keine Präsentation von Plänen, Vertrösten auf Unterlagen, die es später geben soll, die dann aber gar nicht veröffentlicht werden sollen. „Noch schlimmer, als ich es mir je vorgestellt habe“ so das Fazit eines Einwenders, der sich extra die Zeit genommen hat, um von Karlsruhe ins abgelegene Neckarwestheim zu fahren.

Im Gegensatz dazu der aktive Protest der Arbeitsgemeinschaft AtomErbe Neckarwestheim, bestehend aus Bürgerinitiativen und BUND-Regionalverband, draußen vor der Halle im Sonnenschein: lebhaft, aber auf die Sache konzentriert werden gemeinsam und öffentlich die Punkte erörtert, die in der Halle keinen Platz finden:

- warum auch leichte Radioaktivität krank macht und weder durch Rechentricks noch durch das so genannte „Freimessen“ verschwindet,

- dass der Umweltminister sich von der EnBW über den Tisch ziehen ließ beim Ausklammern der Abrissfabrik und des neuen Atommülllagers aus dem Verfahren,

- dass die Bürger sich ihren nachhaltigen Rechtsanspruch auf Beteiligung nicht durch einen Placebo-Termin abkaufen lassen, sondern der Atomaufsicht und der EnBW weiter auf die Finger schauen werden.

Einig sind sich alle Teilnehmer dieser bis 5 vor 12 geführten alternativen Erörterung und der anschließenden Diskussion:
der Ministeriumstermin in der Halle amputiert die Rechte der Bürger und hätte in dieser Form nie stattfinden dürfen.
„Schluss mit der Mogelpackung und zurück auf Los, Herr Minister“, so lautet die einhellige Forderung.

AG AtomErbe Neckarwestheim: Presse-Mitteilung 10.6.2015: Bürgerinitiativen sagen Teilnahme an Alibi-Erörterung ab - Aufruf zum Protest vor der Reblandhalle am Dienstag 16.6.15

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Wir sagen unsere Teilnahme am Erörterungstermin zum 1. Abrissverfahren des AKWs Neckarwestheim I ab, erklären die in der AG AtomErbe Neckarwestheim verbundenen Bürgerinitiativen zur nichtöffentlichen Sitzung am 16.6.15 in Neckarwestheim. „Für die Simulation von Bürgerbeteiligung stehen wir nicht zur Verfügung. Die Folgen der falschen Abrisspläne betreffen viele Generationen, das darf nicht im Hauruck-Verfahren genehmigt werden“, fordert H. Würth vom Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim und verweist auf die 2500 schriftlichen Bürgereinwendungen gegen Inhalt und Form des Verfahrens.

„Trotz absolut mangelhafter Unterlagen der EnBW haben wir und viele andere Menschen detaillierte Kritik an den Plänen eingereicht, diese Einwendungen sind Teil des Rechtsverfahrens und dürfen von der Behörde nicht ignoriert werden. Das Umweltministerium hat aber eine eigene inhaltliche Vorbereitung des mündlichen Termins abgelehnt. Zugleich verweigert man uns die Zusage nachfolgender Erörterungen z.B. zum am höchsten belasteten Reaktordruckbehälter“, kritisiert S. Mende-Lechler von der Bürgerinitiative Antiatom Ludwigsburg, „so bleibt uns Bürgern eine reine Statisten-Rolle.“

Am Ende des AKW-Abrisses von Block I werden circa 330.000 Tonnen AKW-Müll stehen, von denen der größte Teil in freien Umlauf gebracht werden darf, wenn die Behörden die Pläne der EnBW genehmigen. Gleichzeitig dürfen die geplante Abrissfabrik und ein neues, unbefristetes Lager über mindestens ein bis zwei Jahrzehnte ständig radioaktive Luft und radioaktives Wasser in die Umwelt abgeben. „Was hier und ebenso in Philippsburg geplant ist, nach dem schlechten Vorbild in Obrigheim, das ist skandalös“, empört sich F. Wagner vom Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn, „die EnBW soll billig abreißen dürfen, die Gesundheit der Menschen gilt als unerheblich, da machen wir nicht mit. Die beliebige ‘Freigabe’ und ’Herausgabe’ des AKW-Schrotts lehnen wir ab.“

Dr. J. Schmid von der Aktion Strom ohne Atom Stuttgart ergänzt: „EnBW und Behörden zerreißen das ganze Projekt in viele kleine Teilverfahren und Verwaltungsbescheide. Außer im aktuellen Rumpfverfahren bleiben die Bürger überall außen vor, sogar bei der Abrissfabrik und dem neuen Lager. So amputiert man die Informations- und Mitspracherechte der betroffenen Menschen. Diese zentrale Kritik am Genehmigungsverfahren haben wir von Anfang an klar geäußert. Statt darauf zu reagieren, will das Ministerium nun eine Show-Veranstaltung durchziehen.“

„Unsere wichtigste Forderung bleibt: Alle AKWs abschalten, sofortiges Aus für Block II. Aber als AG AtomErbe Neckarwestheim denken wir weit über das Abschalten der AKWs hinaus und verlangen auch für Stilllegung, Abrüstung und Abbau der AKWs höchste Sicherheit“, erklärt J. Hellgardt von der Arbeitsgemeinschaft AtomErbe, „wir werden deshalb am Di. 16.6.15 diese Forderung nicht in, sondern vor der Reblandhalle in Neckarwestheim äußern. Alle Menschen, denen das atomare Erbe nicht egal ist, mögen sich uns ab 9:30 Uhr anschließen.“

Hintergrundinfos:

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Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim: Presse-Mitteilung 19.05.2015: AKW Neckarwestheim: Erörterungstermin als Farce?

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Erörterungstermin ab dem 16.06.15
Genehmigungsverfahren zum Abriss des GKN 1

Im Genehmigungsverfahren zum Abriss des AKW Neckarwestheim 1 wurde mit über 2500 Einwendungen grundsätzliche Kritik am Verfahren erhoben. Dies geschah inhaltlich mit zwei Sammeleinwendungen der "AG AtomErbe Neckarwestheim" und des Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim, sowie zusätzlich mit einer 17-seitigen Einwendung des unabhängigen Sachverständigen Wolfgang Neumann (Intac Hannover) und zahlreichen weiteren ausführlichen Einzeleinwendungen. Trotzdem beharrt das Umweltministerium Baden-Württemberg auf dem bereits im letzten Jahr festgelegten Erörterungstermin ab dem 16.06.15. Dabei endete die Einwendungsfrist erst am 18.03.15. Eine sachliche Prüfung der Einwendungen kann innerhalb von nur drei Monaten nicht stattgefunden haben. So wird der Erörterungstermin zur Farce.

Das gesamte Vorgehen des Umweltministeriums (UM) zu den EnBW-Anträgen ist fragwürdig. Anscheinend hat das Umweltministerium durch den Landesbesitz an der EnBW seine Neutralität und unabhängige Aufsichtspflicht verloren.

• Es hat zwei neu zu errichtende Atomanlagen in Neckarwestheim - zentrales neues Lager und Reststoffbearbeitungszentrum - aus dem beantragten und laufenden atomrechtlichen Genehmigungsverfahren herausgenommen und will diese separat nach der Strahlenschutzverordnung ohne Öffentlichkeitsbeteiligung genehmigen.

• Das UM führt für einen sicherlich 15 bis 20 Jahre gehenden Abriss nur eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch. In den Antragsunterlagen der EnBW sind die einzelnen Abrissschritte nur allgemein beschrieben. Das UM beabsichtigt, dies bei einem hochradioaktiv kontaminierten Atomkraftwerk auch so pauschal zu genehmigen.

• Welche inhaltliche Prüfung der reklamierten Antragsunterlagen hat das Umweltministerium aufgrund der Einwendungen vorgenommen? Wurden bei der EnBW weitere Antragsunterlagen und Gutachten angefordert?

• Wurden unabhängige Sachverständige zur Klärung der Einwendungen hinzugezogen, welche neuen Gutachten gibt es?

Wir fordern:
Zuerst muss ein radioaktives Gesamtkataster der Anlage erstellt werden, erst dann kann über das weitere Vorgehen und die Anträge der EnBW entschieden werden.

Weiterlesen: Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim: Presse-Mitteilung 19.05.2015: AKW Neckarwestheim:...

AG AtomErbe Neckarwestheim: Presse-Mitteilung 17.03.2015: Viele Einwendungen zum geplanten AKW-Abriss

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Viele Einwendungen zum  geplanten AKW-Abriss in Neckarwestheim

Radioaktivität lässt sich nicht abschalten

 

Stuttgart. Von der Arbeitsgemeinschaft AtomErbe Neckarwestheim wurden heute in einer öffentlichen Aktion dem Umweltministerium in Stuttgart über 2252 Einwendungen zum geplanten AKW-Abriss in Neckarwestheim übergeben. Das Umweltministerium entscheidet als Atomaufsichts-Behörde in den nächsten Monaten über die von der EnBW gestellten Anträge zum Abriss von Block I des Atomkraftwerks Neckarwestheim (GKN I) und über mehrere neue Atomanlagen dort. Die hohe Zahl der Einwendungen zeigt die Besorgnis der Bürger zum geplanten Vorgehen.

Die zentralen Kritikpunkte sind:

• die zunehmend übliche Herausgabe und das Freimessen von Abrissmüll aus Atomanlagen lehnen wir als gesundheitsgefährdende Praxis ab.

• die bestehenden atomrechtlichen und Verfahrensvorschriften (Grenzwerte usw.) stellen keinen ausreichenden Schutz vor gesundheitlicher Gefährdung dar.

• es fehlen ein radiologisches Gesamtkataster und Angaben zum langfristigen weiteren Umgang mit radioaktiven Abfällen.

• Information und Beteiligungsmöglichkeiten sind mangelhaft. So soll es nur eine einzige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen, alle weiteren Genehmigungen in späteren Aufsichtsverfahren erteilt werden. Dies lehnen wir ab.

 

Wir fordern die Erstellung eines radiologischen Gesamtkatasters der Anlage (Gebäude, Räume, Anlagen- und Anlagenteilen usw.) und eine detaillierte Bestandsaufnahme des radioaktiven Inventars. Erst auf dieser Grundlage kann über das langfristige weitere Vorgehen entschieden werden.

 

In das Verfahren müssen alle Teile des Abrissprojekts einbezogen werden und die Unterlagen müssen aussagekräftig sein. Gerade angesichts der vielen Lücken und Unklarheiten der Unterlagen muss das Ministerium sehr gründlich prüfen und von der EnBW zusätzliche Angaben einfordern, bevor überhaupt ein Erörterungstermin stattfinden kann. Gegebenenfalls muss das Verfahren gestoppt und neu begonnen werden.

 

Selbstverständlich muss zugleich der Block GKN II abgeschaltet werden, um das Risiko für die Bevölkerung endlich zu reduzieren.

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Trägerkreis "Endlich abschalten": Presse-Mitteilung 27.02.2015: Einladung zur Großdemonstration am 08.03.2015 anlässlich des Fukushima-Jahrestag

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Am 11. März 2015 jährt sich der Beginn der Atomkatastrophe von Fukushima zum vierten Mal. Noch immer gibt es dort keine Entwarnung. Tagtäglich kommt es zur radioaktiven Verseuchung des Meeres und der Luft. Riesige Mengen an belastetem Wasser befinden sich in Hunderten von Stahltanks auf dem Gelände. Die Entsorgung ist ungeklärt.
 
In Deutschland sind noch immer 9 Atomkraftwerke im Leistungsbetrieb mit der Gefahr eines nuklearen Super-GAUs. Für den strahlenden Atommüll gibt es keine Entsorgungslösung, trotzdem wird täglich neuer Atommüll produziert. Der Ausstieg aus der Atomkraft - jetzt und weltweit - ist deshalb die zentrale Forderung.
 
Als Zeichen der Solidarität mit den Menschen in Fukushima und um auf die bestehenden Risiken und Probleme der Atomkraftnutzung hinzuweisen lädt der Trägerkreis "Endlich abschalten" zur Demonstration und Kundgebung
am Sonntag, den 8. März 2015 ab 13:00 Uhr ab Bahnhof Kirchheim/Neckar ein.
 
Vom Bahnhof geht es zu Fuß zum Atomkraftwerk, wo ab ca. 14:00 Uhr die Kundgebung stattfinden wird.
 
Redebeiträge bei der Kundgebung:

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BUND-Regionalverband Heilbronn-Franken und Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn: Presse-Mitteilung 26.02.2015: Infokommission GKN: Kopf in den Sand

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Infokommission GKN: Kopf in den Sand
Mehrheit verzichtet auf Sondersitzung zum Abrissverfahren

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Regionalverband Heilbronn-Franken, und das Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn äußern ihre Enttäuschung über den mehrheitlichen Verzicht der Infokommissions-Mitglieder auf eine Sondersitzung zum Abriss von GKN 1.
 
Die Vertreter der Umweltverbände und der Bürgerinitiativen hatten eine Sondersitzung der Infokommission zum Genehmigungsverfahren für die erste Stillegungs- und Abbaugenehmigung für Block 1 des Atomkraftwerks Neckarwestheim angeregt, bei dem noch bis 18. März die Öffentlichkeitsbeteiligung läuft. Noch nicht einmal drei weitere Kommissionsmitglieder haben den Vorschlag unterstützt. Für eine Sondersitzung ist ein Antrag von einem Drittel der 17 Kommissionsmitglieder erforderlich.

„Wir müssen davon ausgehen, dass die Öffentlichkeit nur einmal während des ganzen Abrissprozesses beteiligt wird, der sich über viele Jahre hinziehen kann. Es stellt sich die Frage nach dem Sinn der Infokommission, wenn sie zum entscheidenden Zeitpunkt den Kopf in den Sand steckt“, kommentiert F. Wagner vom Aktionsbündnis Energiewende das mangelnde Interesse der Kommissionsmitglieder am Abriss-Verfahren.

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BUND-Landesverband Baden-Württemberg: Presse-Mitteilung 02.02.2015: BUND fordert Sondersitzung zum Rückbauverfahren

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Infokommission Philippsburg:

Offene Fragen zur Sicherheit des Zwischenlagers

BUND fordert Sondersitzung zum Rückbauverfahren
 
Stuttgart: Bei der heutigen siebten Sitzung der Informationskommission zum Atomkraftwerk Philippsburg steht die Vorbereitung der Stilllegung des Reaktorblocks 1 auf der Tagesordnung. „Stilllegung und Rückbau des Atomkraftwerks sind wichtige und begrüßenswerte Schritte in eine atomkraftfreie Zukunft. Allerdings ist auch der Rückbau mit Gefahren verbunden. Die Risikominimierung muss deshalb oberste Priorität haben. Wir erwarten ein möglichst transparentes Verfahren zum Vorgehen mit echter Bürgerbeteiligung und verständlicher Darlegung der Fakten. Das Rückbauverfahren ist somit eine Nagelprobe für die Infokommission“, erklärt B. Dahlbender, Landesvorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).
 
Die Genehmigungsunterlagen sollen ab 16. Februar veröffentlicht werden. „Wir fordern eine Sondersitzung der Infokommission während der Offenlage der Antragsunterlagen. Darin sind die Antragsunterlagen vorzustellen und ist die Möglichkeit für inhaltliche Fragen einzuräumen“, erklärt BUND Regionalgeschäftsführer H. Weinrebe, der den BUND in der Infokommission vertritt. „Um eine umfassende Beteiligung zu gewährleisten, darf die Offenlage der Antragsunterlagen nicht auf das gesetzlich gerade notwendige beschränkt werden. EnBW und Umweltministerium müssen vielmehr dafür sorgen, dass den Bürgerinnen und Bürgern so viele Informationen wie möglich zugänglich gemacht werden“, so seine weitere Forderung.

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BUND-Landesverband Baden-Württemberg: Presse-Mitteilung 26.01.2015: Atommülllager ohne Genehmigung!

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Atommülllager ohne Genehmigung!
Der BUND sieht in den Zwischenlagern in Philippsburg und in Neckarwestheim die Sicherheitskriterien als nicht erfüllt.

„Aus dem Urteil des Bundesveraltungsgerichts im Revisionsverfahren zum Castor-Zwischenlager in Brunsbüttel müssen auch für die Atommüllzwischenlager an den Atomkraftwerksstandorten in Baden-Württemberg Konsequenzen gezogen werden“, fordert Brigitte Dahlbender, Landesvorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Das Gericht sieht die bereits in der Vorinstanz erkannten Mängel und Fehler bei den Sicherheitsnachweisen also so gravierend an, dass es die Genehmigung für das Zwischenlager für hochradioaktive Brennelemente in Brunsbüttel aufgehoben hat.

„Es ist mehr als fraglich, ob die Zwischenlager in Philippsburg und in Neckarwestheim, in denen die hochradioaktiven Brennelemente lagern, die Sicherheitskriterien erfüllen. Bevor die Landesregierung darüber nachdenkt zusätzliche Castoren aus den Wiederaufbereitungsanlagen in Frankreich im Zwischenlager Philippsburg einzulagern, muss das Lager sicherheitstechnisch massiv nachgerüstet werden“, so die BUND-Landesvorsitzende. „Die geringen Wand- und Deckenstärke der dortigen Zwischenlagerhalle würden einem Flugzeugabsturz nicht standhalten“.

Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist die bisherige Praxis der Zwischenlagerung in oberirdischen Lagerhallen grundsätzlich in Frage gestellt. „Wir erwarten hier eine zügige Antwort von Seiten des Umweltministeriums und der Betreiber, wie mit dem hochradioaktiven Atommüll umgegangen werden soll“ so Dahlbender.

BUND-Regionalverband Heilbronn-Franken: Presse-Mitteilung 25.01.2015: Kochtöpfe demonstrieren auf dem Hafenmarkt

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Kochtöpfe demonstrieren auf dem Hafenmarkt:
Kein Radioaktives Material in den Stoffkreislauf!
 
Kundgebung zum Genehmigungsverfahren für den Abriss von GKN 1

Heilbronn, 25.01.2015
63 Kochtöpfe, zwei Bratpfannen und ein Spätzlesdrücker demonstrierten am Samstag, 24.01.2015 auf dem Heilbronner Hafenmarkt gegen das „Freimessen“ radioaktiv belasteter Materialien, die beim Abriss von Atomkraftwerken entstehen, und ihre Einführung in den normalen Stoffkreislauf.
 
Die stählernen Demonstranten trugen Schilder wie „Ich war ein Dampfruckrohr – jetzt bin ich ein Dampfdrucktopf“, „Wir halten nicht solange, wie wir strahlen“ und „eine strahlende Küche – mit freundlicher Unterstüzung der EnBW“. Rund zwanzig Ordner vom Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn und vom BUND Regionalverband Heilbronn-Franken sorgten für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Kundgebung der Töpfe und beantworteten Fragen von Passanten zu der ungewöhnlichen Versammlung.

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BUND Regionalverband Mittlerer Oberrhein, Presse-Mitteilung 22.01.2015: Sonntagsspaziergang zum Atomkraftwerk Philippsburg am 25.01.2015

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Sonntagsspaziergang zum Atomkraftwerk Philippsburg am 25. Januar 2015 - Start am Marktplatz in Philippsburg um 13 Uhr

Philippsburg. Block 1 des Atomkraftwerks Philippsburg (KKP 1) ist seit März 2011 vom Netz. Radioaktivität und die damit verbundenen gesundheitlichen Risiken lassen sich aber nicht einfach "abschalten". Ist die Gefahr vorbei? Weit gefehlt. KKP 1 produziert zwar keinen Atomstrom mehr, das gesamte radioaktive Inventar ist aber noch im Reaktor vorhanden. Fukushima ließe grüßen, wenn das Lagerbecken mit den Brennelementen auch nur für wenige Tage nicht kühl gehalten würde und es es zu einem Trockenfallen des hochradioaktiven Brennstoffs käme. Block 2 des AKW Philippsburg vergrößert noch bis mindestens 2019 den Atommüllberg in Philippsburg und gibt dabei Radioaktivität über den Luft- und Wasserpfad an die Umwelt ab. Durch seine Kühlwasserabgabe heizt er den Rhein weiter auf.

Der von der EnBW vorgelegte vorläufige Plan zum schnellen Abriss droht zu einer nicht zu akzeptierenden Freisetzung von Radioaktivität in die Umgebung und den Rhein zu führen. Daneben sind weitere Anlagen zur Behandlung und „Zwischenlagerung“ der entstehenden Abfälle, möglicherweise auch aus anderen AKW-Standorten der EnBW, geplant.

Wir, Gruppen, Initiativen und der BUND Regionalverband Mittlerer Oberrhein, die sich zum Bündnis Philippsburg zusammengeschlossen haben, sagen heute schon: So nicht.

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AG AtomErbe Neckarwestheim: Presse-Mitteilung 18.01.2015: Abriss GKN 1: "So nicht, Herr Untersteller"

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Abriss GKN 1: So nicht, Herr Untersteller

Bürgerbeteiligung einschalten - GKN 2 ausschalten
 
Die in der Arbeitsgemeinschaft Atomerbe Neckarwestheim vernetzten Bürgerinitiativen fordern heute eine Kehrtwende von Umweltminister Untersteller. Anlass ist der Start der öffentlichen Unterlagen-Auslegung zum Abriss des AKWs GKN1. Die Umweltschützer verlangen wegen schwerer Mängel die sofortige Aussetzung des Genehmigungsverfahrens.

F. Wagner vom „Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn“ begründete den geforderten Stopp des Verfahrens damit, dass die geplante Anhörung der Bürger noch nicht einmal eine „Bürgerbeteiligung light“ sei. Die Erörterung der wesentlichen, schwierigen und hochriskanten Pläne für den Abriss des Reaktorbehälters sei von vorneherein ausgeklammert – und soll ohne gesetzliche Bürgerbeteiligung „irgendwann später“ behördenintern stattfinden, so die Kritik des Gegners. Er spricht von einer Täuschung der Bürger und einem „Trick“ des Ministers.
 
Auch G. May-Stürmer, Regionalgeschäftsführer des BUND Baden-Württemberg, kritisiert eine „unzureichende Öffentlichkeitsbeteiligung“ und weist auf einen gravierenden Mangel der Antrags-Unterlagen hin: Es liege kein radiologisches Gesamtkataster der Atomanlage und keine vollständige Erfassung des radioaktiven Inventars vor. „Wie soll ohne vorhergehende Inventur, also ohne einen Ausgangswert, der Abriss überhaupt umfassend kontrolliert werden“, fragt er die Atomaufsicht des Landes.

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Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn: Presse-Mitteilung 16.01.2015: GKN-Infokommission - kaum Transparenz, kein Vertrauen

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Aktionsbündnis  Energiewende zur GKN-Infokommission:
Kaum Transparenz, kein Vertrauen
 
Das Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn widerspricht Herrn Umweltminister Untersteller in der Bewertung der „Infokommissionen“ in Neckarwestheim und Philippsburg. Wohl um von der massiv eingeschränkten Bürgerbeteiligung am laufenden Abrissverfahren von AKW-Block GKN 1 und bei den Neubauten in Neckarwestheim abzulenken, verkündete der Minister am 15.1.15 unter der Überschrift „Beitrag zu mehr Transparenz und Vertrauen“ eine geschönte Zwischenbilanz der Kommissionen.

In der Tat kamen in der Neckarwestheimer Kommission wichtige Themen und Probleme zur Sprache. Dass die Initiative zu den heißen Themen aber ausschließlich den in der Kommission unterrepräsentierten Atomkraftgegnern zu verdanken ist, erwähnt der Minister nicht.

Das Aktionsbündnis bedauert, dass das Neckarwestheimer Gremium sein Selbstverständnis noch nicht gefunden hat. Statt den Schutz der Region vor den Gefahren des AKW-Betriebs, des AKW-Abrisses und des Atommülls engagiert einzufordern, gibt sich die Versammlung mit oberflächlichen Erläuterungen zufrieden und einige Mitglieder zeigen überhaupt kein Interesse mehr an der Mitarbeit. Die Zuhörer sind dagegen von der Diskussion ausgeschlossen, der Versammlungsort ist abgelegen und die Videodokumentation wird von den Vertretern des Ministeriums systematisch abgeblockt.

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BUND-Landesverband Baden-Württemberg: Presse-Mitteilung 23.10.2014: Keine neuen Anlagen in Neckarwestheim

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Keine neuen Anlagen in Neckarwestheim
Auch der zweite Block des AKW muss stillgelegt werden.

„Schon die Idee, ein Atomkraftwerk in einen alten Steinbruch zu stellen, der nur durch ständiges Abpumpen von Grundwasser trocken gehalten werden kann, war und ist unverständlich“, kommentiert BUND-Landesgeschäftsführerin Sylvia Pilarsky-Grosch die Ausführungen der Sachverständigen für Geologie vor der Infokommission, „dass diese Grundwasserentnahme auch noch dazu führt, dass der Untergrund ausgelaugt wird und die Hohlräume ständig größer werden, macht diese Standortentscheidung im Nachhinein völlig widersinnig.“

Der BUND fordert Umweltminister Untersteller auf, endlich die Konsequenzen aus den Erkenntnissen des Geologen Dr. Hermann Behmel zu ziehen und auch den zweiten Block des Atomkraftwerks stillzulegen. Aus der Sicht des Umweltverbandes verbietet es sich, an einem derartig gefährdeten Standort neue Atomanlagen zu errichten, wie das für den Rückbau der Reaktoren geplante Reststoffbearbeitungszentrum. Schließlich fordert der BUND, die Umweltverträglichkeitsprüfung für die anstehende Verlängerung der Erlaubnis zur Grundwasserentnahme zu nutzen, um ein Konzept zu erarbeiten, wie die Auslaugungen und der Grundwasserstrom gestoppt und der Untergrund der Atomanlagen stabilisiert werden können.

„Die Ausführungen von Hermann Behmel zeigen deutlich, dass die Annahme im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren, GKN sei auf massiven Fels gebaut, nicht haltbar ist“, erläutert Pilarsky-Grosch. Selbst wenn die Standsicherheit der massiven Gebäude durch Einbrüche im Untergrund nicht gefährdet wäre, könnten Brüche von Kühlwasser- oder Steuerleitungen zur Katastrophe führen.

BUND-Landesverband Baden-Württemberg: Presse-Mitteilung 14.08.2014: Freimessen von Atommüll ist problematisch

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Freimessen von Atommüll ist problematisch
Das Umweltministerium unterschätzt das Risiko der Radioaktivität.

„Das Umweltministerium macht es sich etwas einfach, beim Umgang mit Atommüll auf die Einhaltung der Regeln und Grenzwerte in der Strahlenschutzverordnung zu verweisen“, kommentiert Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesgeschäftsführerin des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Aussage des Ministers zum Freimessen von Atommüll beim Rückbau des AKW Obrigheim.

„Freimessen“ bedeutet, dass schwachradioaktive Materialien auf Hausmülldeponien landen oder als Wertstoff wiederverwendet werden können. „Damit wird radioaktives Material weit verteilt, ohne das die Wege nachvollziehbar sind. “So soll beim Rückbau des Atomkraftwerks Obrigheim nur knapp 1 % der Gesamtmasse (ca. 2500 Tonnen) als Atommüll übrig bleiben“, erläutert Pilarsky-Grosch.

Der BUND fordert, dass dringend geprüft werden muss, ob eine Konzentration dieser Stoffe in einem die notwendigen Rückhalteanforderungen erfüllenden oberflächennahen Endlager sinnvoller ist als die Verteilung der Radioaktivität in verschiedenen Hausmülldeponien und Gegenständen für den menschlichen Umgang.

Im Auftrag des BUND wurde vor kurzem eine "Stellungnahme zu Defiziten der Regelung von Freigaben radioaktiver Stoffe in der Bundesrepublik Deutschland" erstellt. Sie finden sie hier.

AG AtomErbe Neckarwestheim: Presse-Mitteilung 29.01.2014: Atomkraftgegner fordern Rückbaustopp

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Atomkraftwerk Neckarwestheim:
Atomkraftgegner fordern Rückbaustopp

Zu unserer Pressekonferenz am 29.01.2014 vor der Veranstaltung mit dem Strahlenexperten Wolfgang Neumann erhalten Sie von der AG AtomErbe Neckarwestheim folgende Stellungnahme.
 
Wir lehnen die derzeitige Praxis des Rückbaus / Abriss von Atomkraftwerken ab und fordern einen Abrissstopp für das GKN 1 in Neckarwestheim!

Beim Abriss des GKN 1 entstehen ca. 400.000 Tonnen an Bauschutt, Materialen und genereller Abrissmüll, der mehr oder weniger Strahlung enthält und kontaminiert sein kann. Gemäß der derzeitigen Abrisspraxis kann der Betreiber EnBW bereits in der sogenannten Nachbetriebsphase, also noch ohne eine Genehmigung seitens der Aufsichtsbehörden, mit dem Freiputzen und Freimessen von radioaktiv verstrahlten Anlagenteilen beginnen.
 
Die Nachbetriebsphase ist eine radioaktive Grauzone. Die AG AtomErbe Neckarwestheim lehnt dieses Vorgehen ab, da beim Freiputzen Radioaktivität in den Neckar und die Umgebung abgegeben wird. In der gesamten bisherigen Abrisspraxis kommt durch das Freimessen die Radioaktivität im Alltagsleben der Menschen an, wird entweder auf Deponien gelagert oder im „Wertstoffkreislauf“ weiter verwendet, beispielsweise im Straßenbau oder als Metallschrott. Eine konkrete Auskunft über den Verbleib und die noch vorhandene radioaktive Belastung gibt es nach dem Freimessen nicht mehr. Es herrscht das Prinzip Vertuschung, wobei die Menschen nicht erfahren, in welchem Umfang radioaktives Material durch den „Wertstoffkreislauf“ im täglichen Leben als Gefahr ankommt.
 
Die gesundheitliche Gefährdung durch Strahlung im Block 1 richtet sich allein nach der Halbwertszeit der Radionuklide. Gemäß dieser physikalischen Halbwertszeit bleibt die Strahlung auch beim Freiputzen und Freimessen unvermindert erhalten, unabhängig davon, wie breit das radioaktive Material gestreut oder beispielsweise in den Neckar geleitet wird.

Wir fordern:
- Atomausstieg sofort – GKN II abschalten, kein weiterer Atommüll
- Abrissstopp: Erstellung eines radioaktiven Gesamtkatasters einschließlich der zu erwartenden Abfallmengen des GKN I
- dann Klärung des langfristigen weiteren Umgangs mit dem radioaktiv belasteten Müll und der Abrissplanung von GKN I

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  • AG AtomErbe Neckarwestheim: Presse-Mitteilung 17.12.2018: Atomausstieg stockt. Anlagen zur Verteilung von Radioaktivität bekommen Betriebserlaubnis in Neckarwestheim und Philippsburg

 

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