BUND Landesverband Baden-Württemberg: Presse-Mitteilung 22.11.2016: Freigaberegelung widerspricht dem Strahlenschutzprinzip

BUND fordert Ende der Freigabe radioaktiver Stoffe

Stuttgart: Der BUND Baden-Württemberg kritisiert die heute vom Umweltministerium verkündete Aufhebung des Anlieferstopps für freigemessene Abfälle aus dem Rückbau von Atomanalgen auf Deponien. „Das Gutachten des Öko-Instituts ist keine Überraschung. Wenn man Freimessen für richtig hält, dann ist das Ergebnis logisch“, kommentiert S. Pilarsky-Grosch, Landesgeschäftsführerin des BUND.

Der BUND lehnt die Freigabe, also die nicht kontrollierbare Verteilung und Ablagerung radioaktiver Materialien, die Radioaktivität aus dem Betrieb von Atomanlagen aufweisen, ab. „Die bestehende Freigaberegelung wiederspricht dem Strahlenschutzprinzip, nachdem jegliche zusätzliche und vermeidbare Strahlenbelastung zu unterbleiben hat“, erklärt Pilarsky-Grosch.

Das 10 Mikrosievert-Konzept bietet keinen ausreichenden Schutz, da bei der Entwicklung des Konzepts vor 30 Jahren zahlreiche Risikofaktoren unterschätzt wurden. „Der BUND fordert deshalb den Wert um das 5-10 fache abzusenken“, erklärt Pilarsky-Grosch. Dies ist aus Vorsorgegründen unerlässlich, da z. B. nicht berücksichtigt wurde, dass in relativ kurzen Zeiträumen große Mengen belasteter Materialien anfallen, wie das beim parallelen Rückbau diverser Atomkraftwerke der Fall ist.

Ein zentrales Problem der Freigabe ist zudem, dass betroffene Personen keine Informationen über die freigegebenen Stoffe und deren radioaktiver Belastung erhalten. Somit ist es nicht möglich sich zu schützen. „Das Vorsorgeprinzip ernst nehmen bedeutet deshalb die bisherige Freigabepraxis zu stoppen und Alternativkonzepte anzuwenden“, so die BUND Landesgeschäftsführerin.