AG AtomErbe Neckarwestheim: Presse-Mitteilung 17.03.2015: Viele Einwendungen zum geplanten AKW-Abriss

Viele Einwendungen zum  geplanten AKW-Abriss in Neckarwestheim

Radioaktivität lässt sich nicht abschalten

 

Stuttgart. Von der Arbeitsgemeinschaft AtomErbe Neckarwestheim wurden heute in einer öffentlichen Aktion dem Umweltministerium in Stuttgart über 2252 Einwendungen zum geplanten AKW-Abriss in Neckarwestheim übergeben. Das Umweltministerium entscheidet als Atomaufsichts-Behörde in den nächsten Monaten über die von der EnBW gestellten Anträge zum Abriss von Block I des Atomkraftwerks Neckarwestheim (GKN I) und über mehrere neue Atomanlagen dort. Die hohe Zahl der Einwendungen zeigt die Besorgnis der Bürger zum geplanten Vorgehen.

Die zentralen Kritikpunkte sind:

• die zunehmend übliche Herausgabe und das Freimessen von Abrissmüll aus Atomanlagen lehnen wir als gesundheitsgefährdende Praxis ab.

• die bestehenden atomrechtlichen und Verfahrensvorschriften (Grenzwerte usw.) stellen keinen ausreichenden Schutz vor gesundheitlicher Gefährdung dar.

• es fehlen ein radiologisches Gesamtkataster und Angaben zum langfristigen weiteren Umgang mit radioaktiven Abfällen.

• Information und Beteiligungsmöglichkeiten sind mangelhaft. So soll es nur eine einzige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen, alle weiteren Genehmigungen in späteren Aufsichtsverfahren erteilt werden. Dies lehnen wir ab.

 

Wir fordern die Erstellung eines radiologischen Gesamtkatasters der Anlage (Gebäude, Räume, Anlagen- und Anlagenteilen usw.) und eine detaillierte Bestandsaufnahme des radioaktiven Inventars. Erst auf dieser Grundlage kann über das langfristige weitere Vorgehen entschieden werden.

 

In das Verfahren müssen alle Teile des Abrissprojekts einbezogen werden und die Unterlagen müssen aussagekräftig sein. Gerade angesichts der vielen Lücken und Unklarheiten der Unterlagen muss das Ministerium sehr gründlich prüfen und von der EnBW zusätzliche Angaben einfordern, bevor überhaupt ein Erörterungstermin stattfinden kann. Gegebenenfalls muss das Verfahren gestoppt und neu begonnen werden.

 

Selbstverständlich muss zugleich der Block GKN II abgeschaltet werden, um das Risiko für die Bevölkerung endlich zu reduzieren.

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